Das law blog berichtet soeben, die Internetsperren der Noch−Familienministerin von der Leyen seien dank der hartnäckigen F.D.P. vorerst vom Tisch, fragt sich aber, wie das mit einem bereits beschlossenen Gesetz, dass bereits beim Bundespräsidenten zur Unterschrift liegt, eigentlich ablaufen soll. Fefe kommentiert dagegen, dass die Formulierung
dass das Bundeskriminalamt (BKA) zunächst versuchen soll, kinderpornografische Seiten zu löschen statt zu sperren.
doch sehr danach klingt, was schon die ganze Zeit zur Beschwichtigung zu hören war. Mit anderen Worten, sie sperren doch nur die Websites, die von den hartnäckigsten „Pädokriminellen“ von Failed States aus ins Netz gestellt werden (das sind wohl die, von denen oft hartnäckig die Zusendung von getragener Kinderunterwäsche oder (Nackt−)Bildern gefordert wird), damit der unbedarfte Anwender davor geschützt wird, aus Versehen darüber zu stolpern (und er seine Kinderunterwäsche selbst behalten kann).
Trotzdem bin ich gespannt, ob die kurzfristige Absage der Übergabe der technischen Richtlinie durch das BKA und die neusten Entwicklungen bedeuten, dass man vorerst keine Sperrlisten verteilen wird. Andererseits hiesse das nicht zwingend, dass man die schöne Zensurinfrastruktur nicht trotzdem nutzen könnte, die von den Providern nun bereits angeschaft ist. Und sei es nur, um diese zur Sperrung bei Urheberrechtsverstößen zwingen zu können.